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ECHA legt überarbeiteten Vorschlag zur Beschränkung von PFAS vor

Mit der Veröffentlichung ihres überarbeiteten Vorschlags zur Beschränkung von PFAS am 20. August 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA ein deutliches Signal für den Umwelt- und Verbraucherschutz gesetzt. Die sogenannten Ewigkeitschemikalien stehen seit Jahren in der Kritik, da sie wegen ihrer Stabilität kaum abbaubar sind, sich in Umwelt und Organismen anreichern und dort Schäden anrichten können. Mit der Anpassung des Beschränkungsvorschlags unter der REACH-Verordnung soll die Verwendung dieser Substanzen in einem breiten Spektrum von Produkten und industriellen Anwendungen stark reduziert werden.
20.08.2025

Grundlage für die neue Fassung war eine umfangreiche öffentliche Konsultation, die zwischen März und September 2023 lief. Dabei gingen zahlreiche Stellungnahmen aus Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft ein. Die beteiligten Behörden aus Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben diese Rückmeldungen zusammengeführt und gemeinsam mit der ECHA in den neuen Vorschlag integriert. Dabei wurden sowohl gesundheitliche und ökologische Risiken als auch wirtschaftliche und technologische Auswirkungen möglicher Beschränkungen herausgearbeitet. 

Mit dem aktualisierten Dokument will die EU einen Balanceakt meistern. Einerseits sollen schädliche PFAS-Emissionen verringert und Alternativen gefördert werden, andererseits sollen Unternehmen genügend Zeit und Flexibilität erhalten, um ihre Prozesse anzupassen und Innovationen zu entwickeln. Die Regulierung könnte für zahlreiche Branchen, von der Chemieindustrie über die Medizintechnik bis zur Textilproduktion, weitreichende Folgen haben.

Der Vorschlag ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission, die nach der Prüfung durch den REACH-Ausschuss erwartet wird. Damit bleibt das Thema PFAS ein zentrales Feld der europäischen Regulierungspolitik mit hoher Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft.

vom 20.08.2025