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EU beschließt neuen Rechtsrahmen für Genomeditierung in der Pflanzenzüchtung

Das Europäische Parlament hat den Kompromiss zur Verordnung über Neue Genomische Techniken beschlossen und damit den Weg für einen neuen Rechtsrahmen in der Pflanzenzüchtung freigemacht. Nach fast acht Jahren politischer Debatte werden genomeditierte Pflanzen künftig differenziert reguliert und nicht mehr grundsätzlich dem bisherigen Gentechnikrecht unterstellt. Künftig unterscheidet die Verordnung zwischen zwei Kategorien. NGT-1 Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch durch konventionelle Züchtung hätten entstehen können, werden weitgehend wie herkömmliche Sorten behandelt. Für sie entfallen die GVO, Risikoprüfung sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Futtermitteln. Saatgut bleibt kennzeichnungspflichtig und wird in einer öffentlichen EU Datenbank erfasst. Für NGT-2 Pflanzen gelten weiterhin die bisherigen Zulassungs- und Kennzeichnungsregeln.
18.06.2026

Für Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft schafft die Entscheidung mehr Planungssicherheit. Branchenverbände erwarten, dass neue Sorten schneller an Klimawandel, Krankheiten und Schädlinge angepasst werden können. Zugleich soll der neue Rechtsrahmen die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber Ländern wie den USA, Kanada, Japan und Australien stärken, die bereits eigene Regelungen für Genomeditierung eingeführt haben. Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und soll nach einer zweijährigen Übergangsphase, voraussichtlich ab Mitte 2028, angewendet werden. Bis dahin müssen unter anderem die nationale Umsetzung, die EU Datenbank sowie weitere Regelungen zum Patentrecht konkretisiert werden.

Pressemitteilung der "Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)" vom 18.06.2026