Für Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft schafft die Entscheidung mehr Planungssicherheit. Branchenverbände erwarten, dass neue Sorten schneller an Klimawandel, Krankheiten und Schädlinge angepasst werden können. Zugleich soll der neue Rechtsrahmen die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber Ländern wie den USA, Kanada, Japan und Australien stärken, die bereits eigene Regelungen für Genomeditierung eingeführt haben. Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und soll nach einer zweijährigen Übergangsphase, voraussichtlich ab Mitte 2028, angewendet werden. Bis dahin müssen unter anderem die nationale Umsetzung, die EU Datenbank sowie weitere Regelungen zum Patentrecht konkretisiert werden.
Pressemitteilung der "Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)" vom 18.06.2026