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SUMMARY:6. Live-Webkonferenz: Corona - Austausch über Herausforderungen für die Branche
DESCRIPTION:Um Sie in Zeiten von Corona/Covid-19 bestm&ouml\;glich zu unterst&uuml\;tzen\, organisiert biosaxony f&uuml\;r Sie regelm&auml\;&szlig\;ig einen interaktiven webbasierten Dialog und bietet Ihnen damit eine Plattform zum Austausch und zur Information.\nIn Kooperation mit unserem Mitglied\, der eureos GmbH\, m&ouml\;chten wir Sie herzlich zur 6. Webkonferenz zum Thema Staatshaftung - Schadenersatz f&uuml\;r Corona-Sch&auml\;den einladen.\nTermin: Mittwoch\, den 29. April 2020 // 10:30 &ndash\; 12:00 Uhr\nReferent: Stefan Fenzel (Partner\, Rechtsanwalt\, Fachanwalt f&uuml\;r Verwaltungsrecht)\nDer Corona-Lockdown hat die deutsche Wirtschaft fest im Griff. Trotz umfangreicher staatlicher Soforthilfen und Investitionsprogrammen bedeuten die beh&ouml\;rdlichen Ma&szlig\;nahmen f&uuml\;r viele Unternehmen massive\, teils existenzbedrohende wirtschaftliche Einbu&szlig\;en.Schnell kommt dabei die Frage auf\, wer f&uuml\;r die entstandenen Einbu&szlig\;en haftet. Muss der Staat f&uuml\;r Sch&auml\;den aufkommen\, die durch seine Ma&szlig\;nahmen verursacht werden? Bestehen Entsch&auml\;digungsanspr&uuml\;che aufgrund der gesetzlichen Einschr&auml\;nkungen? Welchen Umfang d&uuml\;rfen die staatlichen Ma&szlig\;nahmen haben\, um die Bev&ouml\;lkerung effektiv vor Infektionen zu sch&uuml\;tzen\, ohne jedoch die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen aus dem Blick zu verlieren?\nAgenda:\n\n&Uuml\;berblick &uuml\;ber die Rechtsgrundlagen &ndash\; insbesondere in Mitteldeutschland\n&Uuml\;berblick zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Frage der Verfassungsgem&auml\;&szlig\;heit bestimmter Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19\nEntsch&auml\;digungsregeln nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) f&uuml\;r verbotsbedingte Verdienstausf&auml\;lle\nEntsch&auml\;digungsregeln au&szlig\;erhalb des IfSG f&uuml\;r rechtm&auml\;&szlig\;ige beziehungsweise rechtswidrige Eingriffe in Betriebsabl&auml\;ufe (Betriebsschlie&szlig\;ungen etc.)\nPrim&auml\;rrechtsschutz als Voraussetzung f&uuml\;r Entsch&auml\;digungsanspr&uuml\;che?\nWelches &bdquo\;Sonderopfer&ldquo\; f&uuml\;r die Allgemeinheit ist Betrieben noch entsch&auml\;digungslos zumutbar?\nBeachtung von Fristen nach dem IfSG als Voraussetzung f&uuml\;r die Geltendmachung von Anspr&uuml\;chen?\n\nHinweise:\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist f&uuml\;r Sie kostenfrei.\nBitte melden Sie sich unter dem hier verlinken Formular oder per E-Mail bei a.doering@eureos.de an. Sie erhalten am 28. April 2020 den Zugangslink zum Online-Seminar per E-Mail.\n\nWir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
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