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Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV - NEU
Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
Zielgruppe:
Projektleiter*innen und Beauftragte für Biologische Sicherheit, die ihrer regelmäßigen Fortbildungspflicht nach § 28 (3) nachkommen wollen; ferner Fachbeamt*innen von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Fachjurist*innen und -journalist*innen, die ihr Wissen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts vertiefen wollen
Informationen zum Programm und zur Teilnahmegebühr finden Sie hier.