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SUMMARY:Battke-Frühstück "Geistige Schutzrechte (Marken\, Urheberrechte und Patente)"
DESCRIPTION:Am 12. Mai. 2017 lädt die Kanzlei Battke Grünberg PartGmbB zu Ihrem regelmäßig stattfindenden Battke-Frühstück zum Thema "Geistige Schutzrechte (Marken\, Urheberrechte und Patente)" ein.\nFolgende Vorträge erwarten Sie diesmal: \n1. Schutzrechte im Arbeits- und Dienstverhältnis - Stolperfallen beim Erwerb von Rechten von (ausländischen) Arbeitnehmern und sonstigen Mitarbeitern   Referent: Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Schöneich\nMehr als 80 % der patentierten Erfindungen und kreativen Leistungen (Publikationen\, Grafiken\, Datenbanken oder Software etc.) werden von Mitarbeitern im Arbeits- bzw. Dienstverhältnis geschaffen. Arbeitgeber gehen meist irrig davon aus\, dass sie über alle Rechte an den Erfindungen und Urheberrechten ihrer Mitarbeiter verfügen. Diese Einschätzung ist unzutreffend. Tatsächlich liegen die Rechte originär bei den Mitarbeitern. Möchte der Arbeitgeber daher über die Schutzrechte verfügen bzw. diese gegenüber Dritten geltend machen\, muss er die Rechte von dem Mitarbeiter erwerben. Besonderheiten sind zudem bei ausländischen Mitarbeitern und im Rahmen von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Arbeiten (Diplom- und Doktorarbeiten) zu beachten.\nDie Praxis zeigt\, dass Arbeitgeber die Rechte vielfach gerade nicht in dem Umfang erworben haben\, wie dies für eine umfangreiche Verwertung erforderlich ist. Wie können also Unternehmen\, öffentliche und Forschungseinrichtungen rechtssicher (Nutzungs-)rechte erwerben? Hierauf wird in dem Vortrag eingegangen und insbesondere dargestellt\, welche Regelungen sich mit den Mitarbeitern anbieten.\n2. Aus der aktuellen Entscheidungspraxis der Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)  Referentin: Regierungsdirektorin und Erinnerungsprüferin Marina Budewitz\, Markenstelle im DPMA Jena/Berlin\nMarkenanmeldern fallen häufig die kreativsten Begriffe\, Logos und Designs ein\, die als Marken geschützt werden sollen. Nicht immer werden dabei aber die Anforderungen beachtet\, die die Markenämter an die Eintragung von Marken stellen. Anmeldungen werden zurückgewiesen\, unnötige Kosten entstehen. Anhand von verschiedenen Praxisfällen des deutschen Markenamts (DPMA) und des Bundespatentgerichts stellt die Referentin\, selbst Prüferin am deutschen Markenamt\, die aktuelle Entscheidungspraxis dar und zeigt auf\, wie Markenanmeldungen erfolgreich vorgenommen werden und welche unterschiedlichen Varianten des Markenschutzes existieren. Dabei sind die Ausführungen nicht nur auf deutsche Marken begrenzt\, sondern schließen auch die Regelungen zu der erst seit 2016 bestehenden europäischen Unionsmarke mit ein.\nIn der Vortragspause laden wir Sie zu einem gemeinsamen Frühstück ein.\nUnsere Veranstaltung ist für Sie wie immer kostenfrei. Sie können sich hierzu per Email an nolle@battke-gruenberg.de bis zum 08. Mai 2017 anmelden.
LOCATION:Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden\, Taschenberg 3\, 01067 Dresden
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