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SUMMARY:eureos-Roundtable: Quo vadis Unternehmensnachfolge
DESCRIPTION:\neureos-Roundtable: Quo vadis Unternehmensnachfolge &ndash\; Optionen\, Erwartungen und Szenarien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014\nDienstag\, 19. Mai 2015\, 17:00 Uhr &ndash\; 19:30 Uhr\,&nbsp\;eureos Dresden\, Kramergasse 4\, 01067 Dresden Donnerstag\, 21. Mai 2015\, 17:00 Uhr &ndash\; 19:30 Uhr\,&nbsp\;eureos Leipzig\, Nikolaistra&szlig\;e 3 &ndash\; 9\, 04109 Leipzig\nDas Erbschaftsteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts\nDas Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 sein Urteil zu dem seit 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetz verk&uuml\;ndet. Sind die W&uuml\;rfel damit bereits gefallen? Eher nein! Mit dem Urteil wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe &uuml\;bertragen\, die erbschaftsteuerlichen Beg&uuml\;nstigungen f&uuml\;r die &Uuml\;bertragung von Unternehmen mit Frist bis Ende Juni 2016 in wesentlichen Punkten anzupassen. Wie dies geschehen soll\, ergibt sich aus dem Urteil nicht im Detail\, vielmehr werden Richtlinien vorgegeben. Daraus resultiert eine Planungs- und Rechtsunsicherheit f&uuml\;r die Steuerpflichtigen\, welche dadurch gemildert ist\, dass das bisherige Recht vollumf&auml\;nglich weiter anwendbar sein soll. Ein Risiko bleibt aber in Gestalt einer auf den Tag der Entscheidung r&uuml\;ckwirkenden &Auml\;nderung der Rechtslage in Einzelf&auml\;llen sogenannter exzessiver Ausnutzung der bisherigen gleichheitswidrigen Regelungen.\nErwartungen und Handlungsoptionen\nWelche konkreten &Auml\;nderungen der erbschaftsteuerrechtlichen Beg&uuml\;nstigungen f&uuml\;r Unternehmens&uuml\;bertragungen sind zu erwarten? Auf welche Weise k&ouml\;nnen politische\, steuerliche und verfassungsrechtliche Erw&auml\;gungen und Interessen in Einklang gebracht werden? Welche Handlungsoptionen und Spielr&auml\;ume verbleiben dem Steuerpflichtigen in der &Uuml\;bergangszeit bis Ende Juni 2016\, was sollte sinnvollerweise getan werden? Diese und weitere Fragen im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sowie weitere steuerliche und rechtliche Aspekte der schenkweisen &Uuml\;bertragung von Unternehmen\, auch auf Stiftungen\, wollen wir gern mit Ihnen im Rahmen des Roundtable diskutieren.\nZu unserer Veranstaltung sind Sie herzlich eingeladen. Wir w&uuml\;rden uns freuen\, Sie in Dresden oder Leipzig begr&uuml\;&szlig\;en zu d&uuml\;rfen.\nIhre Ansprechpartner:\nArell Buchta\, Rechtsanwalt\, Steuerberater Jana Massow\, Steuerberaterin\nEinladung\, Programm und Anmeldung\nBitte teilen Sie uns bis zum 5. Mai 2015 verbindlich mit\, ob Sie teilnehmen k&ouml\;nnen.\n&nbsp\;\n
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