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SUMMARY:Fortbildungsveranstaltung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß ChemikalienVerbotsVerordnung (ChemVerbotsV)
DESCRIPTION:Sachkundige Personen sind gemäß § 11 ChemVerbotsV zur Aufrechterhaltung der Sachkunde verpflichtet\, durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ihre fachlichen Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten. Die ACA-pharma concept GmbH bietet als durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft\, Arbeit und Verkehr anerkannte Fortbildungseinrichtung ein eintägiges Online-Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach ChemVerbotsV an.\nEs werden die relevanten Grundlagenkenntnisse wiederholt und die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften vermittelt. Ebenso wird auf spezifische Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer eingegangen.\nBei der Wiederholung der Grundlagenkenntnisse liegt der Schwerpunkt auf:\n\nden Anforderungen an die Abgabe nach ChemVerbotsV wie Erlaubnis- und Anzeigepflichten sowie Informations- und Dokumentationspflichten\, Verbot von Versandhandel und Selbstbedienung\;\nder Benennung der Stoffe und Gemische\, für die Beschränkungen gelten mit Angabe der Beschränkungen in Abhängigkeit vom Empfängerkreis\, jeweils mit Erklärung des Grunds für die Vorschrift und praktischen Beispielen\;\nder Einstufung\, Kennzeichnung und Verpackung nach CLP-Verordnung mit Erklärung der Systematik der Einstufung (Gefahrenklassen\, Gefahrenkategorien) und mit der Verwendung verbundenen Gefahren.\n\nAbgerundet wird die Wiederholung mit Ausführungen zu\n\nden Inverkehrbringungsbeschränkungen gemäß REACH Anhang XVII und XIV einschließlich der Abgrenzung zur ChemVerbotsV\;\nSicherheitsdatenblättern gemäß REACH Anhang II\;\nAnforderungen an das Inverkehrbringen von Biozidprodukten\;\nAnforderungen zum Schutz der Beschäftigten (ArbSchG\, GefStoffV\, TRGS)\, Gefahrenabwehr und Notfallvorsorge\;\nEigenschaften von Stoffen\, Wirkung auf Mensch und Umwelt\, Toxikologie\;\nStraf- und Ordnungswidrigkeiten.\n\nVDSI-Punkte:\n\nArbeitsschutz: 2\; Gesundheitsschutz: 1\; Brandschutz: 1\n
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