Das Programm umfasst die in § 28 (5) GenTSV festgelegten und von der Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik konkretisierten Lehrinhalte:
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
- Umwelterwägungen bei unbeabsichtigter oder gezielter Freisetzung unter besonderer Berücksichtigung der Anlage I
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau- und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 - 4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen 1 - 4, Wartung und Prüfung
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Organisatorische Maßnahmen
- Sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln (Grundsätze der guten mikrobiologischen Technik)
- Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
Einführung in Rechtsvorschriften
- Internationale Regelungen zur Anwendung der Gentechnik unter besonderer Berücksichtigung der EU-Richtlinien
- Gentechnikrecht
- Arbeitsschutzregelungen
- Seuchen- und tierschutzrechtliche Regelungen
- Außerbetrieblicher Transport von biologischen Arbeitsstoffen
- Weitere Rechtsvorschriften und Regelungen
Der Kurs richtet sich an Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure, die eine Tätigkeit als Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit anstreben, ferner Fachbeamte von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Fachjuristen und -journalisten, die ihr Wissen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts vertiefen wollen
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