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Die Baden-Württemberg Stiftung, die Joachim Herz Stiftung und der Stifterverband vergeben 2013 erneut bis zu 15 Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre. Die Fellowships sind mit jeweils bis zu 50.000 Euro dotiert. Diese Summe ist zweckgebunden für die Anschubfinanzierung eines geplanten Entwicklungsvorhabens.
Ziel des Programms ist es,
Hochschullehre im Sinne der Ausschreibung umfasst auch das Prüfen sowie die Beratung und Betreuung Studierender.
Bei den Fellowships handelt es sich um eine individuelle, personengebundene Förderung. Die jeweiligen Lehrentwicklungsvorhaben können zwar im Team entwickelt werden; das Fellowship wird aber in jedem Fall nur an eine Einzelperson vergeben.
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